Rechtsprechung
OLG Köln, 11.09.2002 - 16 Wx 164/2002 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verhältnismäßigkeit der Haftdauer bei Ausländern in Abschiebungshaft; Voraussetzungen des Haftgrundes gem. § 57 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 AuslG; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung bei Minderjährigen; Besondere Verpflichtung der ...
- Judicialis
- rewis.io
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AuslG § 57 Abs. 2
Unverhältnismäßigkeit der Anordnung von Sicherungshaft gegenüber Minderjährigen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Aachen, 25.07.2002 - 41 XIV 4642
- AG Aachen, 25.07.2002 - 41 XIV 4643
- LG Aachen, 16.08.2002 - 3 T 275/02
- OLG Köln, 11.09.2002 - 16 Wx 164/2002
Papierfundstellen
- NVwZ 2003, 64
- FamRZ 2003, 1475 (Ls.)
Wird zitiert von ... (13)
- BVerwG, 14.06.2005 - 1 C 15.04
Abschiebung; Abschiebungshaft; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Eltern; Kinder; …
Denn gegen Minderjährige darf Abschiebungshaft nach gefestigter Rechtsprechung nur dann verhängt werden, wenn mildere Maßnahmen, wie z.B. die Unterbringung in einer Jugendeinrichtung, nicht in Betracht kommen und sowohl die haftantragstellende Behörde wie auch das Haftgericht derartige mildere Mittel geprüft und abgelehnt haben (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 11. September 2002 - 16 Wx 164/02 - NVwZ-Beilage I 8 2003, 64; OLG Braunschweig, Beschluss vom 18. September 2003 - 6 W 26/03 - InfAuslR 2004, 119; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 30. August 2004 - 20 W 245/04 - juris; KG, Beschluss vom 18. März 2005 - 25 W 64/04 - InfAuslR 2005, 268). - OVG Niedersachsen, 22.02.2007 - 11 LB 307/05
Kostenhaftung für ausländerrechtliche Abschiebungen; Reduzierung des …
Soweit die zivilgerichtliche Rechtsprechung (OLG Köln, Beschl. v. 11.9.2002 - 16 Wx 164/02 -, NVwZ-Beil. I 8/2003, 64; OLG Braunschweig, Beschl.v . 18.9.2003 - 6 W 26/03 -, InfAuslR 2004, 119; OLG Frankfurt, Beschl. v. 30.8.2004 - 20 W 245/04 -, veröffentl. in juris) die Ausländerbehörde im Falle Minderjähriger als verpflichtet ansieht, im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung als milderes Mittel zur Vermeidung von Abschiebungshaft die Unterbringung in geeigneten Jugendeinrichtungen in Erwägung zu ziehen, handelt es sich ersichtlich um Fallgestaltungen, in denen die Ausländerbehörde beabsichtigte, Maßnahmen zur Sicherung der Abschiebung allein gegen einen Minderjährigen zu ergreifen.Es ist nachvollziehbar, dass bei Minderjährigen, die allein, also ohne Eltern oder andere Verwandte, abgeschoben bzw. in Abschiebungshaft genommen werden sollen, die Vollziehung einer Haftanordnung zu dauerhaften psychischen Schäden führen kann (OLG Köln, Beschl. v. 11.9.2002 - 16 Wx 164/02 -, a.a.O.).
- OLG Braunschweig, 18.09.2003 - 6 W 26/03
Freiheitsentziehungsverfahren: Vermeidung von Haft bei Abschiebung Minderjähriger
Das Oberlandesgericht Köln (OLG Köln, Beschl. v. 11.09.2002 - 16 Wx 164/02) hat dazu folgende - vom Senat geteilte - Ausführungen gemacht: "Gerade Minderjährige werden, von der Vollziehung einer Haftanordnung erheblich betroffen und können hierdurch dauerhafte psychische Schäden davontragen.Fehlt es hieran, so ist davon auszugehen, dass die Verwaltung die erforderliche Prüfung unterlassen hat und dass daher die Haftvoraussetzungen derzeit nicht vorliegen (OLG Köln, Beschl. v. 11.09.2002 - 16 Wx 164/02; OLG Köln NVwZ-Beilage I 2003, 48).
- LG Göttingen, 08.07.2011 - 11 T 5/11
Abschiebungshaft, Zurückschiebungshaft, Sicherungshaft, minderjährig, Haftantrag, …
Insoweit ist insbesondere relevant, ob zur Sicherung der Abschiebung gleichwertige, weniger einschneidende Mittel (wie z.B. die Unterbringung in Jugendeinrichtungen oder eine räumliche Beschränkung) zur Verfügung stehen (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 11.09.2002, Az. 16 Wx 164/02, NVwZ 2003, Beilage Nr. 1 8, 64; OLG Frankfurt a.M. Beschl. v. 30.08.2004, Az. 20 W 245/04, OLGR Frankfurt 2004, 409).Dies muss die Verwaltungsbehörde vor Stellung des Haftantrages prüfen und in ihrem Antrag ausführlich darlegen (vgl. OLG Köln, Beschl, v. 11.09.2002, Az. 16 Wx 164/02, NVwZ 2003, Beilage Nr. 1 8, 64; OLG Frankfurt a.M. Beschl. v. 30.08.2004, Az. 20 W 245/04, OLGR Frankfurt 2004, 409).
- OLG Frankfurt, 15.05.2006 - 20 W 124/06
Ausländerrecht: Verhältnismäßigkeit der Anordnung von Haft zur Sicherung der …
Wie der Senat bereits mit Beschluss vom 30. August 2004 in der Sache 20 W 245/05 (dokumentiert bei Melchior) ausgeführt hat, ist er mit den Oberlandesgerichten Köln (Beschluss vom 11. September 2002 in der Sache 16 Wx 164/02 - dokumentiert bei Melchior, Abschiebungshaft; Beschluss vom 2. Februar 2003 in der Sache 16 Wx 247/02 = JMBl. NW 2003, 129 = NVwZ- Beil. 2003, 48 = OLGR Köln 2003, 193) und Braunschweig (Beschluss vom 18. September 2003 in der Sache 6 W 26/03) der Auffassung, dass der Anordnung der Sicherung der Abschiebung/Zurückschiebung/Zurückweisung durch Haft bei minderjährigen Ausländern wegen der Schwere des Eingriffs ganz besondere Bedeutung zukommt. - OLG Frankfurt, 30.08.2004 - 20 W 245/04
Zurückweisungshaftanordnung für einen minderjährigen Ausländer
Der Senat ist mit den Oberlandesgerichten Köln (Beschluss vom 11. September 2002 in der Sache 16 Wx 164/02 - dokumentiert bei Melchior, Abschiebungshaft; Beschluss vom 2. Februar 2003 in der Sache 16 Wx 247/02 = JMBl. NW 2003, 129 = NVwZ- Beil. 2003, 48 = OLGR Köln 2003, 193) und Braunschweig (Beschluss vom 18. September 2003 in der Sache 6 W 26/03) der Auffassung, dass der Anordnung der Sicherung der Abschiebung/Zurückschiebung/Zurückweisung durch Haft bei minderjährigen Ausländern wegen der Schwere des Eingriffs ganz besondere Bedeutung zukommt und die Voraussetzungen für eine Haftanordnung nicht gegeben sind, wenn die Ausländerbehörde in ihrem Haftantrag nicht darlegt, warum mildere Mittel als Haft zur Sicherung der zwangsweisen Ausreise nicht in Frage kommen. - OLG Frankfurt, 12.01.2006 - 20 W 565/05
Abschiebungshaftverfahren: Rechtmäßigkeit der Haftanordnung bei Vorliegen eines …
Der Senat teilt insoweit die Auffassung der Oberlandesgerichte Köln (Beschluss vom 11. September 2002 in der Sache 16 Wx 164/02 - dokumentiert bei Melchior = NVwZ-Beil 2003, 64 und Beschluss vom 5. Februar 2003 in der Sache 16 Wx 247/02 = JMBl. NW 2003, 129 = NVwZ- Beil. - OLG Köln, 05.02.2003 - 16 Wx 247/02
Unverhältnismäßigkeit der Verhängung von Abschiebehaft gegen einen minderjährigen …
Fehlt es an einer solchen Darlegung im Haftantrag ist davon auszugehen, dass die Ausländerbehörde die erforderliche Prüfung unterlassen hat und daher die Haftvoraussetzungen nicht vorliegen (vgl. zum Ganzen: Senatsbeschluss vom 11.09.2002 - 16 Wx 164/02 -). - OLG München, 28.04.2005 - 34 Wx 45/05
Abschiebungshaft gegen Minderjährige
Die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs wird es deshalb regelmäßig erfordern, dass die Ausländerbehörde prüft, ob mildere Mittel als Haft zur Sicherung der zwangsweisen Ausreise in Betracht kommen, z.B. die Unterbringung in einer Jugendeinrichtung (vgl. OLG Frankfurt am Main vom 30.8.2004, 20 W 245/04 bei Melchior, Abschiebungshaft, Anhang; KG Beschluss vom 18.3.2005, 26 W 84/04; OLG Köln vom 11.9.2002, 16 Wx 164/2002 bei Melchior, Abschiebungshaft, Anhang). - LG Cottbus, 16.02.2005 - 7 T 497/04
Abschiebungshaft, Haftbefehl, Zustellung, Minderjährige, Anhörung, sofortige …
In Anlehnung an die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Köln (Beschluss vom 11.09.2002, 16 Wx 164/02, NVwZ 03, Beilage 18, 64; Beschluss vom 05.02.2003, 16 Wx 247/02, NVwZ 03, Beilage I 6, 48) oblag es der Antragstellerin, in ihrem Antrag ausführlich darzulegen, dass weniger einschneidende Mittel als die Anordnung von Zurückschiebungshaft nicht vorhanden waren oder als ungeeignet erschienen. - LG Braunschweig, 06.08.2009 - 3 T 1065/08
Abschiebungshaft, Ingewahrsamnahme, Handwurzeluntersuchung, minderjährig, …
- LG Leipzig, 13.12.2006 - 12 T 54/06
D (A), Abschiebungshaft, Minderjährige, Altersfeststellung, Beweislast, …
- LG Hildesheim, 09.10.2006 - 2 T 209/06
D (A), Abschiebungshaft, Minderjährige, Verhältnismäßigkeit, Ausländerbehörde, …